SCHRAHE HEDDING SIEDSCHLAG - Steuer & Recht
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Jahresabschluss für Unternehmen


Buchführungspflichtige Unternehmen

Der Jahresabschluss hat eine entscheidende Bedeutung für Ihr Unternehmen. Er zeigt Ihnen, welches Vermögen den Schulden gegenübersteht und wie erfolgreich Sie im abgelaufenen Jahr gewirtschaftet haben. Wir erstellen Ihnen zeitnah den Jahresabschluss und, sofern erforderlich, auch den Anhang und leisten Ihnen Hilfestellung bei der Erstellung eines Lageberichtes. Sie erhalten frühzeitig die notwendigen Informationen, um Entscheidungen für eine erfolgreiche Zukunft treffen zu können.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Als Arzt, Rechtsanwalt, Architekt oder sonstiger Freiberufler können Sie mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt eine vereinfachte Gewinnermittlung vorlegen. Dabei zeigen wir Ihnen bereits unterjährig Handlungsempfehlungen auf, wie Sie ohne großen Aufwand Steuern sparen können.

Wussten Sie, dass auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen können? Falls Sie hierzu mehr wissen wollen, sprechen Sie uns einfach auf das Thema an.

Weitere Tätigkeiten für Sie

Neben der Jahresabschlusserstellung erledigen wir noch weitere Aufgaben für Sie. Wir übermitteln Ihre E-Bilanz bzw. die Anlage EÜR sowie die betrieblichen Steuererklärungen beim Finanzamt. Zeitgleich veröffentlichen oder hinterlegen wir Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss beim Unternehmensregister.